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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Die Berg- und Schilift Schwaz-Pill GmbH (in der Folge kurz als „KellerjochBahn“ bezeichnet) erbringt ihre Leistungen gegenüber ihren Kunden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz als „AGB“ bezeichnet).
  2. Der Inhalt der jeweils aktuellen Version der AGB (welche z.B. im Internet abrufbar ist, im Kassenbereich ausgehängt ist oder dem Kunden auf Wunsch übergeben wird) wird mit dem Kauf des Tickets als Teil des Vertragsverhältnisses zwischen der KellerjochBahn und dem Kunden vereinbart.
  3. Die KellerjochBahn ist Mitglied bei den Kartenverbünden Freizeitticket Tirol, Snow Card Tirol und Skartl. Erwirbt der Kunde ein Verbund-Ticket zur Nutzung von Anlagen mehrerer Unternehmen, so handelt die KellerjochBahn für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Die Leistungen die mit einem solchen Verbund-Ticket in Anspruch genommen werden können, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher immer das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Unfall ereignet hat; vertragliche Ansprüche (z.B. aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von dem Unternehmen bearbeitet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat.

II. Grundlage

  1. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen der KellerjochBahn ist der Erwerb eines gültigen Tickets (Datenträger).
  2. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.
  3. Den Mitarbeitern der KellerjochBahn ist das Ticket auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen, damit überprüft werden kann, ob die Leistungen der KellerjochBahn zu Recht in Anspruch genommen werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann das Ticket gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

III. Entgeld, Preis

  1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist für den Erwerb des jeweiligen Ticktes das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der KellerjochBahn bekannt gegebene Entgelt zu entrichten.
  2. Für ein Ticket wird dem Kunden ein entsprechender Datenträger ausgehändigt, für welchen der Kunde im Falle eines Mehrwegtickets eine Depotgebühr von derzeit € 2,00 zu erlegen hat. Bei Rückgabe des unbeschädigten und funktionstüchtigen Mehrwegtickets wird diese Depotgebühr rückerstattet.
  3. Die Ausgabe von Ticktes zu ermäßigten Tarifen erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. gültiger Lichtbildausweis).
  4. Angaben (insbesondere Preisangaben) in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich, Änderungen bleiben vorbehalten und es gelten die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets bekannt gegebenen Preise.

IV. Gültigkeit

  1. Während der Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der KellerjochBahn ist immer ein gültiges Ticket mitzuführen und bei entsprechender Aufforderung den Mitarbeitern der KellerjochBahn vorzuweisen.
  2. Führt ein Kunde ein ermäßigtes Ticket mit, hat er bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter der KellerjochBahn einen Nachweis für das Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes vorzulegen. Erbringt er diesen Nachweis nicht sofort oder längstens binnen 24 Stunden, wird das Ticket ersatzlos eingezogen. In diesem Fall ist die Bergbahn auch berechtigt, eine Manipulationsgebühr zu verrechnen.
  3. Ticktes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KellerjochBahn nicht an Dritte übertragen, weiterverkauft, etc. werden.
  4. Tickets für mehrere Tage gelten nur an aufeinanderfolgenden Tagen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Gültigkeitsdauer festgesetzt ist (z.B. Wahlskipässe/Wahlabos).
  5. Alle Tickets verfallen mit Saisonende! Punktekarten können nicht in die nächste Saison mitgenommen werden.

V. Missbrauch

  1. Die missbräuchliche Verwendung des Tickets (z.B. unzulässige Weitergabe, Verwendung eines fremden Tickets, Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ohne Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb der Seilbahnanlagen notwendigen Anordnungen, Nutzung eines ermäßigten Ticktes ohne Erfüllung der Voraussetzungen, etc.) führt zum sofortigen Entzug des Tickets.
  2. Sollte ein Kunde durch sein rücksichtloses oder gefährliches Verhalten die körperliche Unversehrtheit Dritter (z.B. anderer Kunden, Mitarbeiter der KellerjochBahn, etc.) gefährden, kann die KellerjochBahn den Kunden – zum Schutz Dritter – von der weiteren Beförderung ausschließen, wenn er sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.
  3. In keinem dieser Fälle werden die verbleibenden Tage der Gültigkeitsdauer des Tickets (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben.

VI. Rückvergütung

  1. Sollte der Kunde einzelne Tage eines Mehrtagestickets nicht in Anspruch nehmen wollen oder auf Grund von in seiner Sphäre liegenden Umständen nicht in Anspruch nehmen können, werden diese Tage nicht (anteilig) rückvergütet, ersetzt oder gutgeschrieben.
  2. Ist der Kunde an einer (weiteren) Nutzung seines Tickets durch Unfall, Krankheit, etc. gehindert, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung. Die KellerjochBahn kann jedoch bei Mehrtagestickets gegen Vorlage eines Attestes eines niedergelassenen Arztes (welches bestätigt, dass der Kunde für die restliche Gültigkeitsdauer keinen Wintersport mehr ausüben kann) und gegen Rückgabe des Tickets vor Ablauf der Gültigkeitszeit kulanzweise eine anteilige Rückvergütung gewähren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Für Tageskarten und Einzelfahrkarten kann diese kulanzweise Rückvergütung nicht erfolgen.
  3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die KellerjochBahn infolge von Schneemangel, Witterung, Sturm, Wind, technischer Defekte, Reparaturen, Vor- und Nachsaisonbetrieb genötigt ist, einzelne Anlagen tage- oder stundenweise außer Betrieb zu nehmen.

VII. Verlust, Vergessen & Beschädigung

  1. Die Ausstellung eines Ersatzausweises nach dem Verlust oder Beschädigung eines Tickets erfolgt ausschließlich bei Vorlage des Kaufbeleges. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Der Ersatzausweis gilt für die nach Ausstellung verbleibende Vertragszeit, das verlorene Ticket wird gesperrt.
  2. Für vergessene Tickets kann kein Ersatzticket ausgestellt werden.
  3. Ein Umtausch, eine Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer eines Tickets ist nicht möglich.

VIII. Verantwortung & Haftung

  1. Die KellerjochBahn haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch das Verhalten Dritter entstehen, wenn diese Dritten nicht der KellerjochBahn zuzurechnen sind bzw. wenn diese nicht ihren Weisungen unterstehen.
  2. Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der geöffneten Anlagen und Pisten während der Betriebszeiten abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche gegenüber der KellerjochBahn bestehen daher nur für die Dauer der Betriebszeiten und nur für geöffnete Pisten.
  3. Das Betreten, Befahren oder Benutzen gesperrter Anlagen ist verboten und strafbar.
  4. Die Nutzung des freien Skiraums erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Im freien Skiraum erfolgen keinerlei Sicherungs- oder Markierungsmaßnahmen (wie z.B. Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc.). Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung der KellerjochBahn.
  5. Die Instandhaltung der Wander-, Rad- & Rodelwege liegt nicht im Verantwortungsbereich der KellerjochBahn. Die Haftung dafür liegt bei Tourismusverband der Silberregion Karwendel: Münchner Straße 11, 6130 Schwaz (+43 5242 63240).

IX. Verpflichtung der Vertragspartner

  1. Der Kunde ist zur Einhaltung der FIS-Regeln verpflichtet.
  2. Die FIS-Regeln sind dem Aushang im Kassenbereich zu entnehmen und werden dem Kunden über Wunsch auch ausgehändigt.
  3. Der Kunde hat sich bei der Ausübung des Sports rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten und insbesondere auch einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Pistenmaschinen, Skidoos, Beschneiungsanlagen, etc. einzuhalten.
  4. Anordnungen von Mitarbeitern der KellerjochBahn und der Pistenrettung sind Folge zu leisten, da diese der Sicherheit aller Benutzer des Skigebiets und der Vermeidung von Unfällen, Schäden, etc. dienen.
  5. Die Sportausübung ist nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt, ausgewiesene Schutzzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden, deren Benutzung ist untersagt.
  6. Die Betriebszeiten sind unbedingt zu beachten. Nach Betriebsschluss ist eine Nutzung des Skigebietes nicht mehr zulässig; dies insbesondere deshalb, da dann Präparierungsarbeiten (z.B. mit Hilfe von Seilwinden) erfolgen und daher Lebensgefahr besteht.
  7. Das Gehen und/oder Rodeln auf Pisten ist strengstens verboten. Fußgänger haben ausschließlich die ausgewiesenen Winterwanderwege bzw. Rodelbahnen zu benützen.
  8. Jegliche Verunreinigungen haben zu unterbleiben.
  9. Im Falle eines Unfalls obliegt es der Entscheidung der Pistenrettung, wie die Versorgung und Rettungsmaßnahmen vorzunehmen sind und ist die Pistenrettung berechtigt, Maßnahmen nach ihrer Entscheidung im bestmöglichen Interesse der verunfallten Person vorzunehmen.
  10. Die aushängenden Beförderungsbedingungenen wurden der zuständigen Behörde im Bewilligungsverfahren der jeweiligen Seilbahnanlage übermittelt und entsprechen dem vom zuständigen Ministerium veröffentlichten Rahmenentwurf. Sie gelten (laut den gesetzlichen Bestimmungen) für die Beförderung von Personen sowie für deren Verhalten im Seilbahnbereich. Der Kunde ist verpflichtet, diese Beförderungsbedingung einzuhalten.

X. Parken

Bei Liftbenützung:
Innerhalb des Betriebsgeländes der KellerjochBahn (ab Einfahrt Schranken) ist das Parken bei Liftbenützung gratis. Die Parkkarte muss mit Ticketkauf an der Kassa entwertet werden. Inhaber der Verbund-Tickets (Freizeitticket Tirol oder Snow Card Tirol) können ebenfalls nur nach Liftbenützung gratis ausfahren.

 

Bei Nicht-Liftbenützung:
Sommertarif gültig von 01.05. – 30.11.: € 5,-
Wintertarif gültig von 01.12.-30.04.: € 10,-

XI. Sonstiges

Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen Covid oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von Pandemien oder sonstigen behördlichen Vorschriften, die vom Kunden einzuhalten sind, liegt in der Verantwortung des Kunden. Hält der Kunde die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen nicht ein, kann und darf eine Beförderung nicht erfolgen. Erfolgt die Nichtbeförderung aus diesem Grund, begründet dies keinen Rückerstattungsanspruch.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Benutzung der KellerjochBahn die behördlichen Beförderungsbedingungen zu beachten sind und dass sich der Kunde vor Nutzung sich mit den allgemeinen Verhaltensregeln vertraut machen soll.

 

Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Regelungen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ebenso ausgeschlossen.

XII. Datenschutz

Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Videoüberwachung“. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Kontrolle eine Videoüberwachung in wichtigen Bereichen der Firmengebäude, des Parkraums und der Liftanlagen erfolgt. Diese Videoaufnahmen werden sofort nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht.
Alle gesetzlichen Auflagen werden von uns eingehalten.

XIII. Bedingungen für die Nutzung des W-Lan Internetzugangs der KellerjochBahn

  1. Nutzungsvereinbarung
  2. Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit im Gebiet der KellerjochBahn beschränkt. Dabei kann seitens der KellerjochBahn keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden.
  3. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der User kein Recht, das Internet Guest-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
  4. Hiermit wird jegliche Haftung, insbesondere für Gewährleistung und Schadenersatz (mit Ausnahme von Vorsatz und Körperschäden), ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder downgeloadeter Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen allfälligen Virenbefall durch Verwendung des Internet Guest-LAN übernommen. Der User nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Internet Guest-LAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet.
  5. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt.
  6. Ausdrücklich untersagt ist es dem User insbesondere, das Internet Guest-LAN zum Download oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
  7. Jede missbräuchliche Verwendung des Internet Guest-LAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder der KellerjochBahn nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
  8. Sollte die KellerjochBahn durch die Verwendung des Internet Guest-LAN durch den User aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der User verpflichtet, die KellerjochBahn diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  9. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Internet Guest-LAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.

XIV. Haftungsfreizeichnungsklausel

Der Skigebietsbetreiber schließt jegliche Haftung aus, es sei denn/außer der ersatzfähige Schaden ist infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen, rechtswidrigen und ihm zuzurechnenden Verhaltens eingetreten.

 

Irrtümer und Änderungen sind jederzeit vorbehalten!


Stand: Dezember 2024