Bei Liftbenützung:
Innerhalb des Betriebsgeländes der KellerjochBahn (ab Einfahrt Schranken) ist das Parken bei Liftbenützung gratis. Die Parkkarte muss mit Ticketkauf an der Kassa entwertet werden. Inhaber der Verbund-Tickets (Freizeitticket Tirol oder Snow Card Tirol) können ebenfalls nur nach Liftbenützung gratis ausfahren.
Bei Nicht-Liftbenützung:
Sommertarif gültig von 01.05. – 30.11.: € 5,-
Wintertarif gültig von 01.12.-30.04.: € 10,-
Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen Covid oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von Pandemien oder sonstigen behördlichen Vorschriften, die vom Kunden einzuhalten sind, liegt in der Verantwortung des Kunden. Hält der Kunde die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen nicht ein, kann und darf eine Beförderung nicht erfolgen. Erfolgt die Nichtbeförderung aus diesem Grund, begründet dies keinen Rückerstattungsanspruch.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Benutzung der KellerjochBahn die behördlichen Beförderungsbedingungen zu beachten sind und dass sich der Kunde vor Nutzung sich mit den allgemeinen Verhaltensregeln vertraut machen soll.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Regelungen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ebenso ausgeschlossen.
Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Videoüberwachung“. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Kontrolle eine Videoüberwachung in wichtigen Bereichen der Firmengebäude, des Parkraums und der Liftanlagen erfolgt. Diese Videoaufnahmen werden sofort nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht.
Alle gesetzlichen Auflagen werden von uns eingehalten.
Der Skigebietsbetreiber schließt jegliche Haftung aus, es sei denn/außer der ersatzfähige Schaden ist infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen, rechtswidrigen und ihm zuzurechnenden Verhaltens eingetreten.
Irrtümer und Änderungen sind jederzeit vorbehalten!
Stand: Dezember 2024